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Hände an der Tastatur eines Laptops.

Barrierefreie Websites nach BFSG und BITV

Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA, machen sie barrierefrei und sorgen dafür, dass sie es bleibt. Für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen in ganz Deutschland.

Einordnung

Barrierefreiheit ist für viele Websites Pflicht

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer Verbrauchern online etwas verkauft oder Dienste anbietet, muss seine Website barrierefrei gestalten. Öffentliche Stellen sind schon länger durch die BITV verpflichtet.

Für alle anderen gilt: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und ist für alle leichter zu bedienen.

Wir setzen Barrierefreiheit technisch um. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung.

Website prüfen lassen

Was für wen gilt

  • Unternehmen (BFSG)

    Onlinehandel, Buchungen, Verträge und andere Dienste für Verbraucher.

  • Öffentliche Stellen (BITV)

    Behörden, Kommunen und kommunale Betriebe, nach BITV 2.0 und den Verordnungen der Länder wie der BITV NRW.

  • Alle anderen

    Freiwillig, aber ein Vorteil bei Nutzern, Ausschreibungen und in der Suche.

Leistungen

Von der Prüfung bis zur dauerhaft barrierefreien Website

Einzeln oder zusammen, je nachdem, wo Ihre Website heute steht.

  • 01 · Prüfung

    Barrierefreiheit prüfen lassen

    Prüfung nach WCAG 2.1 AA mit Bericht: jeder Mangel mit Fundstelle, Schwere und Aufwand.

    • Automatische Tests
    • Prüfung von Hand
    • Bericht mit Prioritäten
  • 02 · Nachrüstung

    Website barrierefrei machen

    Wir beheben die Mängel in Ihrer bestehenden Website, in Templates und Inhalten.

    • Kontraste und Schrift
    • Tastatur und Fokus
    • Screenreader
  • 03 · Neubau

    Barrierefreie Website erstellen lassen

    Neue Websites, bei denen Barrierefreiheit von Anfang an in Gestaltung und Code steckt.

    • Barrierefreies Designsystem
    • Semantischer Code
    • Test vor dem Livegang
  • 04 · Relaunch

    Barrierefreier Relaunch

    Wenn Nachrüsten nicht mehr lohnt: neue Struktur und Technik, Inhalte und Adressen bleiben erhalten.

    • Neue Struktur
    • Inhaltsübernahme
    • Weiterleitungen
  • 05 · Erklärung

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Wir erstellen die Erklärung und richten einen Weg ein, über den Nutzer Barrieren melden können.

    • Erklärung
    • Feedback-Formular
    • Regelmäßige Aktualisierung
  • 06 · Schulung

    Schulung für die Redaktion

    Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben: Alternativtexte, Überschriften, Links und Dokumente.

    • Alternativtexte
    • Überschriften und Links
    • Checkliste

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Geprüft wird nach WCAG 2.1 Stufe AA, wie es die europäische Norm EN 301 549 vorsieht. Vier Grundsätze, verständlich übersetzt.

Wahrnehmbar Sehen und hören
Ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Text, der sich vergrößern lässt.
Bedienbar Ohne Maus
Alles ist per Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar, nichts läuft zu schnell ab.
Verständlich Klar und vorhersehbar
Klare Sprache, eindeutige Navigation, Formulare mit verständlichen Fehlerhinweisen.
Robust Sauberer Code
Semantisches HTML, das Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig lesen.

Vorgehen

Vom Barrierefreiheitstest zur barrierefreien Website

Vier Schritte, jeder mit einem Ergebnis, auf dem der nächste aufbaut.

  1. Schritt 1: Schnellcheck

    Wir sehen uns die wichtigsten Seiten an und sagen Ihnen, wo Sie stehen.

    ErgebnisErste Einschätzung

  2. Schritt 2: Prüfung

    Automatische Tests und Prüfung von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Jeder Mangel mit Fundstelle und Aufwand.

    ErgebnisPrüfbericht mit Prioritäten

  3. Schritt 3: Umsetzung

    Wir beheben die Mängel in Templates und Inhalten. Trägt die Struktur nicht, schlagen wir eine Überarbeitung vor.

    ErgebnisBarrierefreie Website

  4. Schritt 4: Erklärung und Pflege

    Wir erstellen die Erklärung, schulen Ihre Redaktion und prüfen bei Updates erneut.

    ErgebnisErklärung zur Barrierefreiheit

Betreuung

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt

Jeder neue Artikel, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren schaffen. Deshalb gehören Schulung und regelmäßige Prüfung zur Betreuung.

  • Schulung der Redaktion

    Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben.

  • Prüfung bei Updates

    Neue Versionen und Funktionen prüfen wir erneut.

  • Erklärung aktuell halten

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit wächst mit der Website.

  • Feste Ansprechpartner

    Für Rückmeldungen Ihrer Nutzer und Ihrer Redaktion.

Systeme

In welchem System Ihre Website auch läuft

Barrierefreiheit hängt an Templates und Inhalten, nicht am System. Auch bei Seiten aus anderen Systemen wie WordPress prüfen wir und sagen ehrlich, ob Nachrüsten oder ein Wechsel sinnvoller ist.

  • Systeme

    Redaktionssysteme und schlanke Seiten, die wir barrierefrei bauen.

    • TYPO3
    • Neos
    • Astro
  • Oberfläche

    Barrierefreie Oberflächen mit semantischem Code.

    • HTML/CSS
    • Tailwind
    • TypeScript

Häufige Fragen

Fragen zur barrierefreien Website

Was Unternehmen und öffentliche Stellen zu BFSG, BITV und Umsetzung am häufigsten fragen.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Wenn Sie Verbrauchern online etwas verkaufen oder Dienste anbieten, in der Regel ja, seit dem 28. Juni 2025 nach dem BFSG. Öffentliche Stellen sind nach der BITV verpflichtet. Im Zweifel klärt eine Rechtsberatung den Einzelfall.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nein. Overlays legen sich über die Seite, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Oft stören sie Screenreader sogar.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Das hängt von Umfang und Zustand ab. Nach der Prüfung wissen Sie, welche Mängel es gibt und was ihre Behebung kostet.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt davon ab, wie viele Mängel es gibt und wo sie stecken. Den Zeitplan nennen wir mit dem Prüfbericht.

Geht das auch mit TYPO3 oder WordPress?

Ja. Barrierefreiheit hängt an Templates und Inhalten, nicht am System. Für TYPO3 siehe auch unsere Seite TYPO3-Agentur.

Prüfen Sie Websites aus ganz Deutschland?

Ja. Prüfung und Umsetzung laufen remote, Abstimmungen per Video. Unser Sitz ist in Oberhausen.

Kontakt

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Nennen Sie uns die Adresse. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für die Prüfung.

  1. Adresse nennen

    Die Adresse Ihrer Website und ein paar Sätze zum Anlass reichen aus.

  2. Erste Einschätzung

    Wir sehen uns die wichtigsten Seiten an und sagen Ihnen, wo Sie stehen.

  3. Rückmeldung

    Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung von uns.

David Bachorska

Direkt von David Bachorska

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