Barrierefreie Websites nach BFSG und BITV
Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA, machen sie barrierefrei und sorgen dafür, dass sie es bleibt. Für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen in ganz Deutschland.
Einordnung
Barrierefreiheit ist für viele Websites Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer Verbrauchern online etwas verkauft oder Dienste anbietet, muss seine Website barrierefrei gestalten. Öffentliche Stellen sind schon länger durch die BITV verpflichtet.
Für alle anderen gilt: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und ist für alle leichter zu bedienen.
Wir setzen Barrierefreiheit technisch um. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung.
Website prüfen lassenWas für wen gilt
-
Unternehmen (BFSG)
Onlinehandel, Buchungen, Verträge und andere Dienste für Verbraucher.
-
Öffentliche Stellen (BITV)
Behörden, Kommunen und kommunale Betriebe, nach BITV 2.0 und den Verordnungen der Länder wie der BITV NRW.
-
Alle anderen
Freiwillig, aber ein Vorteil bei Nutzern, Ausschreibungen und in der Suche.
Leistungen
Von der Prüfung bis zur dauerhaft barrierefreien Website
Einzeln oder zusammen, je nachdem, wo Ihre Website heute steht.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Geprüft wird nach WCAG 2.1 Stufe AA, wie es die europäische Norm EN 301 549 vorsieht. Vier Grundsätze, verständlich übersetzt.
- Wahrnehmbar Sehen und hören
- Ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Text, der sich vergrößern lässt.
- Bedienbar Ohne Maus
- Alles ist per Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar, nichts läuft zu schnell ab.
- Verständlich Klar und vorhersehbar
- Klare Sprache, eindeutige Navigation, Formulare mit verständlichen Fehlerhinweisen.
- Robust Sauberer Code
- Semantisches HTML, das Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig lesen.
Vorgehen
Vom Barrierefreiheitstest zur barrierefreien Website
Vier Schritte, jeder mit einem Ergebnis, auf dem der nächste aufbaut.
-
Schritt 1: Schnellcheck
Wir sehen uns die wichtigsten Seiten an und sagen Ihnen, wo Sie stehen.
ErgebnisErste Einschätzung
-
Schritt 2: Prüfung
Automatische Tests und Prüfung von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Jeder Mangel mit Fundstelle und Aufwand.
ErgebnisPrüfbericht mit Prioritäten
-
Schritt 3: Umsetzung
Wir beheben die Mängel in Templates und Inhalten. Trägt die Struktur nicht, schlagen wir eine Überarbeitung vor.
ErgebnisBarrierefreie Website
-
Schritt 4: Erklärung und Pflege
Wir erstellen die Erklärung, schulen Ihre Redaktion und prüfen bei Updates erneut.
ErgebnisErklärung zur Barrierefreiheit
Betreuung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt
Jeder neue Artikel, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren schaffen. Deshalb gehören Schulung und regelmäßige Prüfung zur Betreuung.
-
Schulung der Redaktion
Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben.
-
Prüfung bei Updates
Neue Versionen und Funktionen prüfen wir erneut.
-
Erklärung aktuell halten
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wächst mit der Website.
-
Feste Ansprechpartner
Für Rückmeldungen Ihrer Nutzer und Ihrer Redaktion.
Systeme
In welchem System Ihre Website auch läuft
Barrierefreiheit hängt an Templates und Inhalten, nicht am System. Auch bei Seiten aus anderen Systemen wie WordPress prüfen wir und sagen ehrlich, ob Nachrüsten oder ein Wechsel sinnvoller ist.
-
Systeme
Redaktionssysteme und schlanke Seiten, die wir barrierefrei bauen.
- TYPO3
- Neos
- Astro
-
Oberfläche
Barrierefreie Oberflächen mit semantischem Code.
- HTML/CSS
- Tailwind
- TypeScript
Häufige Fragen
Fragen zur barrierefreien Website
Was Unternehmen und öffentliche Stellen zu BFSG, BITV und Umsetzung am häufigsten fragen.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Wenn Sie Verbrauchern online etwas verkaufen oder Dienste anbieten, in der Regel ja, seit dem 28. Juni 2025 nach dem BFSG. Öffentliche Stellen sind nach der BITV verpflichtet. Im Zweifel klärt eine Rechtsberatung den Einzelfall.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Overlays legen sich über die Seite, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Oft stören sie Screenreader sogar.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das hängt von Umfang und Zustand ab. Nach der Prüfung wissen Sie, welche Mängel es gibt und was ihre Behebung kostet.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Das hängt davon ab, wie viele Mängel es gibt und wo sie stecken. Den Zeitplan nennen wir mit dem Prüfbericht.
Geht das auch mit TYPO3 oder WordPress?
Ja. Barrierefreiheit hängt an Templates und Inhalten, nicht am System. Für TYPO3 siehe auch unsere Seite TYPO3-Agentur.
Prüfen Sie Websites aus ganz Deutschland?
Ja. Prüfung und Umsetzung laufen remote, Abstimmungen per Video. Unser Sitz ist in Oberhausen.
Kontakt
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Nennen Sie uns die Adresse. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für die Prüfung.
-
Adresse nennen
Die Adresse Ihrer Website und ein paar Sätze zum Anlass reichen aus.
-
Erste Einschätzung
Wir sehen uns die wichtigsten Seiten an und sagen Ihnen, wo Sie stehen.
-
Rückmeldung
Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung von uns.
Direkt von David Bachorska
Keine Warteschlange, kein Vertriebsteam.